Arbeitsstunden

Wieviele Stunden hab ich bereits gearbeitet?

Euren aktuellen Stand der Arbeitstunden könnt Ihr selber einsehen wenn Ihr Euch im Clubdesk unter Login einloggt und dann auf "Meine Arbeitsstunden" klickt.

Wann kann ich meine Arbeitsstunden leisten?

HIER findet ihr alle unsere Anlässe auf einen Blick. Wir sind immer froh um Helfer. Der Helferaufruf wird euch jeweils ein paar Wochen vor dem Anlass durch das Sekretariat per Mail gesendet. Die Verantwortlichen des Anlasses tragen am Tag eures Einsatzes eure geleisteten Stunden in das Formular "Arbeitsstunden Nachweis" ein.

Arbeitsstunden Nachweis

Bringt euer Formular zu jedem Einsatz mit! ZUM FORMULAR (im Downloadbereich)

Information über den Arbeitseinsatz der Aktiven

Pro Aktiver müssen in einer Saison (1. August bis 10. Juli) fünfzehn Arbeitsstunden geleistet werden. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird eine Entschädigung von CHF 40.- verrechnet. Dazu nun die wichtigsten Infos:

  • Es müssen fünfzehn Arbeitsstunden verteilbar auf die gesamte Saison geleistet werden. Nicht erfüllte Stunden müssen mit CHF 40.- bezahlt werden und können nicht auf die nächstfolgende Saison übertragen werden. Es ist nicht möglich, sich von anderen Mitgliedern Stunden übertragen zu lassen. 
  • Die Verrechnung der nicht geleisteten Arbeitsstunden erfolgt überwiegend über die Jahresmitgliederrechnung.
  • Es werden Arbeiten vor, während und nach den Anlässen (Fasnacht, Sponsorenlauf, Schüler-Grümpi oder Papiersammlungen etc.) sowie Unterhaltsarbeiten an der FC Anlage angerechnet.
  • Die Anmeldung zur Arbeit (Hol-Prinzip) muss fristgerecht beim Eventverantwortlichen/Sekretariat erfolgen, damit ein vollständiger Einsatzplan erstellt werden kann.
  • Es werden nur vollständig geleistete Arbeitsstunden angerechnet.
  • Es besteht grundsätzlich kein Anrecht auf eine bestimmte Arbeit. Mögliche Arbeiten sind beispielsweise Aufstellarbeiten, Abräumarbeiten, Mitarbeit im Festbetrieb (Grill, Getränkeverkauf etc.), Einrichtungsarbeiten und vieles mehr.
  • Die Pflichtstundenleistenden können zu Beginn des Jahres ein Formular (=Stundenkarte) auf der Homepage des FC Russikon herunterladen. Darauf werden die geleisteten Arbeitsstunden eingetragen und müssen vom Eventverantwortlichen visiert werden.
  • Jedes Mitglied ist für das Vorhandensein seines Formulars nach der Arbeit, für den richtigen Eintrag und den Erhalt des Visums eines Vorstandsmitgliedes selbst verantwortlich.
  • Die Stundenkarten sind bis am 10. Juli des laufenden Jahres dem Sekretariat zur Abrechnung / Kontrolle zuzustellen.
  • Nicht fristgerechte oder fehlende Rücksendungen der Arbeitskarten können mit dem vollen Betrag verrechnet werden.

Information über den Arbeitseinsatz der Junioreneltern

Wie im Frühjahr 2013 an der Infoveranstaltung besprochen, haben wir an der letzten Generalversammlung Ende August 2013 die Arbeitsstundenpflicht für Junioren resp. deren Eltern eingeführt. Pro Junior (egal in welchem Alter) müssen in einer Saison (1. August bis 10. Juli) fünf Arbeitsstunden geleistet werden. Für jede nicht erfüllte Arbeitsstunde wird eine Entschädigung von 40.- verrechnet. Dazu nun die wichtigsten Infos:

  • Die Arbeitsstunden der G bis D Junioren werden überwiegend durch die Eltern ausgeführt.
  • Die Arbeitsstunden der C bis A Junioren können (sofern es die Arbeitsbedingungen zulassen) von den Junioren selbst ausgeführt werden.
  • Der Vorstand kann Junioren, die durch eine soziale Einrichtung beim FCR Mitglied sind, vom Arbeitsstundeneinsatz entbinden.
  • Es müssen fünf Arbeitsstunden verteilbar auf die gesamte Saison geleistet werden. Nicht erfüllte Stunden müssen mit 40.- bezahlt werden und können nicht auf die nächstfolgende Saison übertragen werden. Es ist nicht möglich, sich von anderen Mitglieder Stunden übertragen zu lassen.
  • Die Verrechnung der nicht geleisteten Arbeitsstunden erfolgt überwiegend über die Jahresmitgliederrechnung.
  • Es werden Arbeiten vor, während und nach den Anlässen (Fasnacht, Sponsorenlauf, Schüler-Grümpi oder Papiersammlungen etc.) sowie Unterhaltsarbeiten an der FC Anlage angerechnet.
  • Die Anmeldung zur Arbeit (Hol-Prinzip) muss fristgerecht beim Eventverantwortlichen/Sekretariat erfolgen, damit ein vollständiger Einsatzplan erstellt werden kann.
  • Es werden nur vollständig geleistete Arbeitsstunden angerechnet. Fahr- und Waschdienste für die Juniorenteams werden nicht als Arbeitsstunden angerechnet.
  • Ausgenommen von den Arbeitsstunden sind Kinder, deren Eltern sich mit einem min. Pensum von 50 Stunden in der Saison für den FCR engagieren.
  • Es besteht grundsätzlich kein Anrecht auf eine bestimmte Arbeit. Mögliche Arbeiten sind beispielsweise Aufstellarbeiten, Abräumarbeiten, Mitarbeit im Festbetrieb (Grill, Getränkeverkauf etc.), Einrichtungsarbeiten und vieles mehr.
  • Die Pflichtstundenleistenden erhalten zu Beginn des Jahres ein Formular (=Stundenkarte). Darauf werden die geleisteten Arbeitsstunden eingetragen und müssen vom Eventverantwortlichen visiert werden.
  • Jedes Mitglied ist für das Vorhandensein seines Formulars nach der Arbeit, für den richtigen Eintrag und den Erhalt des Visums eines Vorstandsmitgliedes selbst verantwortlich.
  • Die Stundenkarten sind bis am 10. Juli des laufenden Jahres dem Sekretariat zur Abrechnung / Kontrolle zuzustellen.
  • Nicht fristgerechte oder fehlende Rücksendungen der Arbeitskarten können mit dem vollen Betrag verrechnet werden.  

Weitere Infos findet ihr in unseren Download Bereich

Bei Fragen könnt ihr euch gerne bei spiko@fcrussikon melden.